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Re: Blattfedergabel Eintragung

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by EVRafyEV » Mon 18. Dec 2023, 17:18

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Hallo Mu,

das liegt im Ermessen des Sachverständigen. Nach StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die sich die Sicherheit verschlechtert. Davon geht man bei einer anderen Gabel, verbunden mit anderer Bremse erst einmal aus.
Du solltest möglichst viele Informationen zu beiden Gabeln und Bremsen zusammentragen (z.B. aus Jerry Hatfields Indian Buyers Guide) und dann einfach mal beim TÜV, Dekra, GTÜ ... vorsprechen und fragen, ob die Eintragung möglich ist. Wenn der Prüfer ablehnt, hast Du erstmal nichts bezahlt und kannst es bei einer anderen Prüfstelle versuchen. Mir wurde die Vollabnahme bei einer 48er Chief mit der Begründung "Die hat so einen gemeinen, scharfen Klang. Die kriegen Sie in Deutschland niemals zugelassen!" verweigert. Am nächsten Morgen wurde ich in einer anderen Prüfstelle mit "Die klingt aber gut!" begrüßt und hatte eine Stunde später mein Gutachten in der Hand.
Ich verstehe allerdings nicht, warum Du wechseln willst. Die 47er Gabel arbeitet sehr gut, wenn sie in Ordnung ist, und man kann sie während der Fahrt arbeiten sehen.

Gruß
Rafy
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Blattfedergabel Eintragung

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by EVmushumaEV » Sat 16. Dec 2023, 09:21

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Moin,

bekomme ich zu meiner 1947 Chief eine Blattfedergabel (Kiwi oder Original) beim TÜV zugelassen bzw eingetragen?
Geht das eventuell sogar problemlos? Was gibt es zu beachten ?

Viele Grüße
Mu
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